
Kosten für CMD-Patienten (privat Versicherte):
Für die Behandlung benötigen Sie ein Rezept Ihres Zahnarztes oder Kieferorthopäden mit der Diagnose „CMD“. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern unsere Heilmittelkosten vollständig anerkannt werden. Sollte Ihre Kasse nur einen Teil erstatten, tragen Sie den verbleibenden Differenzbetrag privat. Gern unterstützen wir Sie vorab bei Rückfragen zur Kostenübernahme.
Kosten für Osteopathie und CMD und Kosten für Osteopathie allgmein (gesetzlich Versicherte):
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten mittlerweile Osteopathie als Zusatzleistung – häufig prozentual, mit jährlichen Höchstgrenzen und Limits pro Sitzung/Anzahl. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung/Überweisung (bei CMD z. B. vom Zahnarzt/Kieferorthopäden) sowie die anerkannte Qualifikation der behandelnden Praxis. Bitte prüfen Sie die genauen Bedingungen vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten für Privatversicherte, Zusatzversicherte und Selbstzahler:
Behandlungen erfolgen auf Basis eines Dienstvertrags;
das GebüH dient als Orientierung für übliche Vergütungen. Ohne vorherige Absprache gilt die übliche Vergütung (§ 612 BGB). Erstattungen durch private/zusätzliche Versicherungen erfolgen tarifabhängig, Selbstzahler zahlen nach den vereinbarten bzw. üblichen GebüH-Sätzen.
Terminabsage
Die Absage eines Termins muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschehen. Spätere Absagen werden dem Patienten in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
